
Der staatl. Religionsunterricht ist ein sog. ‚ordentliches‘ Schulfach, das auch versetzungsrelevant sein kann. Die Schüler*innen bekommen deshalb eine Note. Diese Note bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf den Glauben der Lernenden, also ob und wie religiös jemand ist, oder ob sie/er vom christlichen Glauben nur wenig überzeugt ist. Es geht auch nicht um die die Nähe zur Kirche oder die eigene religiöse Lebenspraxis, sondern um die Fähigkeit und die Bereitschaft, sich mit den verschiedenen Unterrichtsthemen und -fragen auseinanderzusetzen.
Dies geschieht vor allem
a) durch den Erwerb von Sachwissen (z.B. Grundlagenwissen zu den verschiedenen Religionen erarbeiten
b) durch die Anwendung von erlernten Methoden (z.B. Internetrecherche, Bild- oder Textanalyse)
c) durch eine vernunftgeleitete Auseinandersetzung mit Argumenten, Meinungen oder Haltungen und deren Tragfähigkeit bzw. Plausibilität (z.B. Positionen zum Thema „Sterbehilfe“)
In all diesen Bereichen lässt sich messen, ob und inwiefern Schüler*innen im Laufe einer Unterrichtseinheit Kompetenzen aufbauen. Die mündliche Mitarbeit oder auch schriftliche Überprüfungen geben Auskunft darüber. Deshalb gibt es auch im Religionsunterricht alle Noten – von „sehr gut“ bis „ungenügend“.
Natürlich darf es (und soll) es zwischendurch auch immer wieder bewertungsfreie Räume geben, etwa wenn von persönlichen Erfahrungen erzählt wird. Eine gute Lehrkraft wird aber genau dies berücksichtigen und transparent darauf hinweisen, wann es um Kompetenzerwerb geht und wann es bewertungsfreie Zeiten gibt, die nicht benotet werden.
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