Hier finden Sie das aktuelle Informationsschreiben der Schulabteilungen und Bezirksregierungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht. Es enthält alle aktuellen Fristen und auch Hinweise zum Antragsverfahren.
Wir möchten noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass der konfessionell-kooperative Unterricht kein ökumenischer Unterricht ist, sondern in seiner Konzeption versucht, Gemeinsamkeiten zu stärken und Unterschiede der Konfessionen deutlich(er) zu machen.
Durch die zu erwartende Einführung des G9-Abiturs und der neuen G9-Kernlehrpläne für NRW erscheint es für evtl. betroffene/interessierte Gymnasien sinnvoll, mit einer Beantragung zu warten bis die neuen Lehrpläne vorliegen. Bei Rückfragen können Sie sich auch gerne an uns wenden.
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